Die Einlagensicherung ist ein elementarer Pfeiler für stabile Finanzmärkte. Sie ist ein gesetzlich verankertes Bekenntnis zum EU-weiten Schutz aller Anleger und zur Regulierung der Stabilität innerhalb der Europäischen Union. Die Grundlage hierfür stellen die EU-Richtlinien 2009/14/EG und 2014/49/EU), die alle Mitgliedstaaten umsetzen müssen. Durch diese Sicherungseinrichtung sind Spareinlagen bis zu 100.000 EUR pro Kunde und pro Bank abgesichert. Bestimmte Mindestanforderungen für den Einlagenschutz sind hier vorgesehen, diese sind durch das jeweilige Bundesgesetz umgesetzt worden. In Deutschland besser bekannt als Einlagensicherungs– und Anlegerentschädigungsgesetz (AnlEntG). Die anderen EU-Staaten haben eigene Umsetzungsvorschriften.
FESTGELD VORTEILE
Die Einlagensicherung ist ein Schutzmechanismus für das Geld von Bankkunden. Die Einlagensicherung sorgt dafür, dass im Falle einer Insolvenz einer Bank die Kundengelder bis zu einem bestimmten Betrag geschützt sind. In Deutschland ist die Einlagensicherung gesetzlich vorgeschrieben und wird von der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) übernommen. Dabei sind pro Kunde und Bank bis zu 100.000 Euro geschützt. Die Einlagensicherung gilt für Guthaben auf Girokonten, Tagesgeldkonten, Festgeldkonten sowie für Spareinlagen und Wertpapierdepots. Es gibt allerdings Ausnahmen für bestimmte Finanzprodukte wie beispielsweise Investmentfonds oder Wertpapiere, bei denen das Risiko eines Verlustes höher ist.
Die Europäische Union hat einheitliche Regeln zur Einlagensicherung etabliert, um das Vertrauen der Kunden in das Bankensystem zu stärken und die Stabilität innerhalb der EU zu wahren. Die EU-weit harmonisierte Einlagensicherung sorgt dafür, dass Spareinlagen in der Eurozone bis zu einem Betrag von 100.000 Euro je Kunde und Bank sowie in anderen Ländern wie Norwegen und der Schweiz bis zu einem höheren Betrag abgesichert sind. Jeder EU-Mitgliedsstaat ist dazu verpflichtet, ein nationales Einlagensicherungssystem einzurichten, um die Sparer abzusichern. Im Falle einer Insolvenz einer im EU-Ausland ansässigen Bank, bei der deutsche Kunden Einlagen haben, erfolgt die Entschädigung automatisch über das deutsche Sicherungssystem, ohne dass eine komplizierte Abwicklung über die ausländische Einlagensicherungseinrichtung notwendig ist. Für Sparer kann sich ein Blick ins EU-Ausland lohnen, um Geld in Termingeld oder Festgeld anzulegen, da auch dort die Einlagen der gesetzlichen Einlagensicherung unterliegen. So können sie von höheren Zinsen als bei deutschen Banken profitieren und dennoch sicher sein, dass ihre Einlagen abgesichert sind.